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17 May 2024  

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UK telephone line

0871 711 8989

Malta Free Phone: 80073737
Head Office:
47, St. Julians Seafront,
St. Julians, Malta.

Tel: (+356) 21 38 41 90,
21 38 39 66.
Fax: (+356) 21 37 72 97.
Fax: (+356) 21 38 39 43.


Qawra Office:
2, Triq il-Kurazza,
Qawra, Malta.
Tel: (+356) 21 57 44 23,
21 57 44 24.

Gozo Office:
37, Republic Street,
Victoria, Gozo.

Tel: (+356) 21 56 66 90,
21 56 66 91.

[email protected]

 

Kaufbedingungen

  EU-Staatsangehörige und Angehörige anderer Nationen sind nur befugt eine Immobilie auf Malta oder Gozo zu kaufen (es sei denn der zweite Kauf ist in einem speziell ausgewiesenen Gebiet wie Portomaso, Tigne-Projekt, Cottonera Waterfront und Chambrai auf Gozo. Hier kann man beliebig viele Immobilien kaufen und man braucht keine Kauferlaubnis der Regierung, selbst wenn man eine Zweitwohnung kauft) und ist vom Erwerb einer Acquisition of Immovable Property Permit (A.I.P Permit), d.h. einer Erlaubnis für den Kauf von Immobilien, durch das Finanzministerium abhängig, welche normalerweise binnen drei Monaten ausgestellt wird, abhängig von den unten aufgeführten Bedingungen:
  1. Der Kaufpreis muss mindestens Lm 42,519 / € 99,043 bei Kauf einer Wohnung, Maisonette- oder Dachwohnung betragen, und Lm 70,845 / € 165,024 bei Kauf aller Arten von Häusern.

  2. Nachweis, dass die Geldmittel für den Kauf von außerhalb Maltas stammen.
Für EU-Staatsangehörige, welche sich dauerhaft auf Malta niederlassen, gibt es keine Mindestkaufwert-Erfordernisse. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn Sie keine andere Immobilie innerhalb der EU besitzen oder wenn Sie sich bereits ständig auf den Inseln für einen Zeitraum von 5 Jahren niedergelassen haben. EU-Staatsangehörige. welche dauerhaft auf Malta leben für eine fortlaufende Zeitspanne von 5 Jahren dürfen eine zweite Immobilie erwerben.

BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIE KONDITIONEN FÜR NICHT-EU-STAATSANGEHÖRIGE DIE GLEICHEN WIE IN DEN PUNKTEN 1 UND 2 OBEN SIND.
   
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