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0871 711 8989
Malta Free Phone: 80073737
Head Office:
47, St. Julians Seafront,
St. Julians, Malta.
Tel: (+356) 21 38 41 90,
21 38 39 66.
Fax: (+356) 21 37 72 97.
Fax: (+356) 21 38 39 43.
Qawra Office:
2, Triq il-Kurazza,
Qawra, Malta.
Tel: (+356) 21 57 44 23,
21 57 44 24.
Gozo Office:
37, Republic Street,
Victoria, Gozo.
Tel: (+356) 21 56 66 90,
21 56 66 91.
[email protected]
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Aufenthaltsbestimmungen |
Alle
EU-Staatsangehörigen dürfen sich auf Malta niederlassen.
Im Hinblick auf das Arbeiten auf der Insel muss man eine Arbeitserlaubnis
beantragen. Selbständige können frei arbeiten, müssen
aber eine Geschäftsniederlassung auf der Insel eröffnen.
Zusätzlich bietet Malta ein Schema für Leute mit ständigem
Wohnsitz, mit einer günstigen Einkommensteuer von 15% für
diejenigen, welche wie unten beschrieben qualifiziert dazu sind:
Jeder Nichtansässige kann einen Antrag einreichen für
eine ständiger Wohnsitz-Erlaubnis. Es gelten die folgenden
Bedingungen:
· Ein Jahreseinkommen von € 23,294 oder Kapital
in Höhe von € 349,406.
· Die jährliche Überweisung von €
13, 976 nach Malta in Bezug auf die Antragsteller und € 2,323 für jeden Angehörigen.
· Entweder Kauf von Eigentum mit einem Wert von nicht weniger
als € 174,133 bei einem Haus (€ 104,509für eine Wohnung, etc). Alternativ Pacht oder Anmietung
einer Immobilie für mindestens € 4,193
pro Jahr.
· Arbeitsverbot aufgrund der Steuervergünstigung.
Einkommensteuer - ein konstanter Steuersatz von 15% auf jedes
Einkommen (abzüglich Steuerermässigungen sofern anwendbar),
das auf Malta erzielt wird oder nach Malta überwiesen wird,
sowohl von inländischen oder ausländischen Quellen,
abhängig von einer Mindestzahlung von €
4,193 pro Jahr.
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