If calling from the UK
kindly call on our
UK telephone line
0871 711 8989
Malta Free Phone: 80073737
Head Office:
47, St. Julians Seafront,
St. Julians, Malta.
Tel: (+356) 21 38 41 90,
21 38 39 66.
Fax: (+356) 21 37 72 97.
Fax: (+356) 21 38 39 43.
Qawra Office:
2, Triq il-Kurazza,
Qawra, Malta.
Tel: (+356) 21 57 44 23,
21 57 44 24.
Gozo Office:
37, Republic Street,
Victoria, Gozo.
Tel: (+356) 21 56 66 90,
21 56 66 91.
[email protected]
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Kaufbedingungen
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EU-Staatsangehörige und Angehörige anderer
Nationen sind nur befugt eine Immobilie auf Malta oder Gozo
zu kaufen (es sei denn der zweite Kauf ist in einem speziell
ausgewiesenen Gebiet wie Portomaso, Tigne-Projekt, Cottonera
Waterfront und Chambrai auf Gozo. Hier kann man beliebig viele
Immobilien kaufen und man braucht keine Kauferlaubnis der Regierung,
selbst wenn man eine Zweitwohnung kauft) und ist vom Erwerb
einer Acquisition of Immovable Property Permit (A.I.P Permit),
d.h. einer Erlaubnis für den Kauf von Immobilien, durch
das Finanzministerium abhängig, welche normalerweise binnen
drei Monaten ausgestellt wird, abhängig von den unten aufgeführten
Bedingungen:
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Der Kaufpreis muss mindestens Lm
42,519 / € 99,043 bei Kauf einer Wohnung, Maisonette-
oder Dachwohnung betragen, und Lm 70,845 / € 165,024
bei Kauf aller Arten von Häusern.
- Nachweis,
dass die Geldmittel für den Kauf von außerhalb
Maltas stammen.
Für EU-Staatsangehörige, welche sich dauerhaft auf
Malta niederlassen, gibt es keine Mindestkaufwert-Erfordernisse.
Dies ist allerdings nur der Fall, wenn Sie keine andere Immobilie
innerhalb der EU besitzen oder wenn Sie sich bereits ständig
auf den Inseln für einen Zeitraum von 5 Jahren niedergelassen
haben. EU-Staatsangehörige. welche dauerhaft auf Malta
leben für eine fortlaufende Zeitspanne von 5 Jahren dürfen
eine zweite Immobilie erwerben.
BITTE BEACHTEN SIE, DASS DIE KONDITIONEN FÜR NICHT-EU-STAATSANGEHÖRIGE
DIE GLEICHEN WIE IN DEN PUNKTEN 1 UND 2 OBEN SIND. |
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